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Allgemeines:
Die Geschichte ->Vorurteile
->Rechtslage ->Körperbau
->Verhalten ->Pyshiol.
Daten ->Farbschläge &
Zeichnungen ->Geschlechtsdiff.
->Fortpflanzung ->Rattennamen
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Rechtslage
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- Mietrecht
- Tierhalterhaftung
- Kaufvertragsrecht |
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Ratten sind bereits seit hundert Jahren in unserer
Obhut. Sie werden wie Hamster, Mäuse und Meersschweinchen zu den Kleintieren
gezählt. Diese sind vom Vermieter nicht genehmigungspflichtig. Solange bei
artgerechter Haltung keine Geruchsbelästigung entsteht oder Beschädigung
der Mietsache unterbleibt, wird es wohl selten zu Problemen kommen.
Ein eventueller Ekel des Vermieters vor Ratten darf keinen Grund für eine
ablehnende Haltung oder sogar Verbot darstellen.
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| Für alle Schäden, die
die eigenen Tiere anrichten, sind wir haftbar. |
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Kaufvertragsrecht
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Obwohl Ratten nicht im Zoohandel
gekauft werden sollten, da es genügend Ratten in Tierheimen usw. gibt, möchte
ich kurz darauf eingehen.
Tiere sind in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen. Es sollte ein schriftlicher
Vertrag geschlossen werden, der regelt, dass ein Umtausch möglich ist, wenn
die vom Verkäufer genannten Dinge, wie Geschlecht, Trächtigkeit, Gesundheitszustand
usw. sich als falsch erweisen. |
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